Mobile Betreuung
Platzzahl: 9
Rechtsgrundlage: §§27, 34, 35a & 41 SGB VIII; in Ausnahmefällen Aufnahme nach §§53, 54 SGB XII.
Aufnahmealter: Ab 16 Jahre
Die Mobile Betreuung betreut sechs Jugendliche und junge Erwachsene in eigenen, vom IFI Kinderheim angemieteten Wohnungen. Diese Wohnungen befinden sich derzeit alle im Raum Leer.
DER AUFTRAG
Teils haben die Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorher in einer Wohngruppe gelebt, teils haben sie das erste Mal Kontakt zur Jugendhilfe. Für sie alle ist die MOB der nächste Schritt in ein eigenständiges Leben. Die pädagogischen Fachkräfte orientieren sich in der Betreuung an den individuellen Bedarfen: Sie unterstützen bei Aspekten wie Haushaltsführung, Tagesstrukturierung, Selbstorganisation, Umgang mit Finanzen, Bildungsweg, Umgang mit Behörden usw., bis die jungen Erwachsenen schließlich auf eigenen Füßen stehen können.
AUCH AMBULANTE ANGEBOTE
Im Rahmen der MOB finden auch ambulante Angebote wie Nachbetreuung statt. Basis hierfür sind Fachleistungsstunden, deren Umfang und Inhalt gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt festgelegt werden. Möglich sind z.B. die Anleitung junger Menschen in festgelegten Bereichen (Finanzen, Haushalt, Verselbstständigung usw.), die Begleitung bei Behördengängen und Unterstützung bei bürokratischen Angelegenheiten, Reflektionsgespräche (z.B. Konfliktbewältigung, Wünsche/ Ziele, Paar- oder Familiensituation) oder Unterstützung bei der Freizeitgestaltung.